Haustiere in der Mietwohnung

Generell dürfen Haustiere nicht verboten werden (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 168/12). Allerdings müssen die Belange von Mieter, Vermieter und Nachbarn berücksichtigt werden. Außerdem kommt es auf die Größe des Tiers, sein Verhalten und auf die Wohnungsgröße an. Ebenfalls kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht. Hierzu gibt es 3 Varianten:

Die Tierhaltung ist laut Mietvertrag erlaubt: Das bedeutet, dass die üblichen Haustiere (Hund, Katze, Maus, Goldhamster, Wellensittich, …) in Ordnung sind. Kritisch sind allerdings exotische, ekelerregende oder gefährliche Tiere (Ratten, Schlangen, Spinnen, Skorpione, …). Hier sollte der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.

Die Tierhaltung erfordert laut Mietvertrag Zustimmung: Hier muss der Vermieter dann begründen wieso er ein bestimmtes Haustier nicht im Haus haben möchte. Gründe könnten dann beispielsweise Allergien von Hausbewohnern oder beengte Wohnverhältnisse sein. Kleintiere (Hamster, Goldfische, Schildkröten) sind nicht zustimmungspflichtig, da von ihnen keine Beeinträchtigungen ausgehen.

Die Tierhaltung ist laut Mietvertrag verboten: Allzu rigide Klauseln sind verboten (WuM 1993, S. 109). Zahme Kleintiere können nicht verboten werden. Hunde und Katzen können ebenfalls erlaubt sein. Solange von ihnen keine Störung / Gefahr ausgeht (BGH, Urteil vom 14.11.2007, LG Freiburg WuM 1997, S. 175) oder Blindenhunde.

Haustierhaltung als Mieter – Was ist zu beachten?
Haustierhaltung als Mieter – Was ist zu beachten?

Wann muss ein Haustier wieder abgeschafft werden?
– Das Haustier wurde ohne Zustimmung des Vermieters angeschafft (je nach Mietvertrag).
– Wenn von dem Tier eine Gefahr ausgeht, Lärm macht oder unangenehme Gerüche verbreitet. Dann kann der Vermieter seine bereits erteilte Zustimmung widerrufen.

Wann darf ein Haustier behalten werden?
– Kleintiere (Vögel, Hamster und Hasen) müssen eigentlich nicht angegeben werden.
– Wenn das Tier schon länger geduldet wurde.
– Wenn auch die andere Mieter Haustiere haben.

Müssen Nachbarn Hunde dulden?
Hunde und Katzen dürfen generell nicht verboten werden (BGH VIII ZR 168/12). Allerdings dürfen Katzen und Hunde auch nicht ausnahmslos gehalten werden. Da auch die Interessen der Nachbarn berücksichtigt werden müssen, kommt es immer auf den Einzelfall an. Für Hunde gelten strenge Regeln als für Katzen. Hunde dürfen beispielsweise nicht alleine unterwegs sein (Verwaltungsgericht Schwerin, Az. 7 B 1076/01).

Foto / Quelle:  tanakawho aus Tokyo, Japan (Flickr) [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons, immobilien-einblick.de – Wissen rund um Immobilien