Was ist neu am neuen Inkasso-Gesetz?

Mit Inkrafttreten des neuen Inkasso-Gesetzes zum 1. Oktober dürfen Inkassounternehmen ab sofort nur noch einen verminderten Kostensatz für ihre Dienstleistung in Rechnung stellen, wenn sie weniger Aufwand mit einer Forderung haben.

Dadurch verringern sich beispielsweise die Inkassokosten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die berechtigte Schulden bereits nach der ersten Mahnung begleichen. Doch weiterhin ist für viele Menschen schwer nachvollziehbar, ob Inkassokosten zulässig sind und in welcher Höhe.

Hilfe bietet der kostenlose Inkasso-Check der Verbraucherzentrale unter vzhh.de/inkasso-check, der die neue Rechtslage abbildet.

Vergütungssätze verringert

Die Kosten von Inkassounternehmen orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das neue »Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht« schreibt nun vor, dass diese
Vergütungssätze bei einfachen Fällen verringert werden müssen.

Durch eine neu eingeführte Gebührenstufe verhindert der Gesetzgeber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Inkassokosten zahlen müssen, die den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen.

Portmonee in der Klemme
Neues Inkassogesetz in Kraft / © pixabay.com

Forderungen in Ruhe überprüfen

„Auch wenn es vorteilhaft sein kann, eine Inkassorechnung schnell zu begleichen, raten wir dringend, nicht voreilig zu zahlen, sondern alles in Ruhe zu prüfen“, sagt Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Häufig seien die Forderungen der Firmen in den Schreiben aus der Luft gegriffen. Fast immer würden zu hohe Inkassokosten die Rechnungen in die Höhe treiben. „Mit unserem kostenlosen Inkasso-Check bieten wir quasi ein Erste-Hilfe-Kit.“

Das digitale Tool der Verbraucherzentralen wurde entsprechend der neuen Rechtslage aktualisiert. Mit dem Inkasso-Check können Ratsuchende eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten der erhaltenen Inkassorechnung prüfen.

Dabei werden sie online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten zum Ende eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wie viel sie bezahlen müssen. Zudem können sie sich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen. Weitere Informationen zum Thema und der Inkasso-Check sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg.

Fotos / Quelle: vzhh.de