Was erwartet Fahrschüler nach der neuen Führerscheinrichtlinie?
|Die EU plant, im Jahr 2023 eine neue Führerscheinrichtlinie umzusetzen. Fahrschüler können sich auf einige Änderungen freuen, die in Zukunft gelten werden. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Klasse B, welche künftig ein höheres Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen umfassen wird.
Allerdings müssen Fahrschüler, die diese Klasse erwerben möchten, bereits seit zwei Jahren im Besitz der Klasse B sein. Zudem soll eine verpflichtende Auffrischungsschulung ein Jahr nach Erhalt des Führerscheins eingeführt werden, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.
Eine weitere Veränderung betrifft den LKW- und Busführerschein , welcher bereits mit 18 Jahren erworben werden kann. Bisher war dies erst ab 21 bzw. 24 Jahren möglich. Doch auch hier wird es Einschränkungen geben: Eine generelle Absenkung des Mindestalters ist nicht vorgesehen, sondern nur im Bereich der öffentlichen Sicherheit, z. B. bei der Feuerwehr.
Führerscheinentzug zukünftig in allen EU-Staaten
Des Weiteren wird der Führerscheinentzug zukünftig in allen EU-Staaten gelten. Dies bedeutet, dass ein in Deutschland entzogener Führerschein auch im Ausland seine Gültigkeit verliert. Wer also im Straßenverkehr gravierende Verstöße begeht und dadurch seinen Führerschein verliert, wird europaweit mit einem Entzug rechnen müssen.
Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung ist die Möglichkeit, dass die Fahrprüfung zum Teil auf einem Fahrsimulator abgenommen werden kann. Dies soll die Möglichkeit bieten, die praktischen Prüfungen einheitlicher zu gestalten und den Weg zum Führerschein zu beschleunigen.
Insgesamt bietet die neue Führerscheinrichtlinie der EU viele Veränderungen für Fahrschüler. Wer immer auf dem Laufenden bleiben will, kann sich bei der Fahrschule Duru immer über die aktuellen Entwicklungen informieren.
Quelle / Fotos: ferienfahrschule-duru.de