Dieter Bohlen bekommt Maulkorb verordnet

Der Privatsender RTL hat im Streit mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nun doch eingelenkt. Nach mehr als sechsmonatigen Auseinandersetzungen hat der Kölner Sender die von der KJM verhängte Strafe in Höhe von 100.000 Euro akzeptiert. „Wir haben in mehreren Folgen der vierten Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt“, erläutert eine Sprecherin der KJM gegenüber pressetext die Gründe für die Strafzahlungen.

Die Jugendschützer kritisierten dabei vor allem das Entwicklungs beeinträchtigende Angebot“ für Kinder unter zwölf Jahren. „Das abwertende Verhalten der Jury, insbesondere die Inszenierung der Casting-Auftritte durch RTL, in deren Rahmen die Kandidaten gezielt lächerlich gemacht und damit dem Spott eines Millionenpublikums ausgesetzt wurden, ist kritisch zu sehen“, sagt die KJM weiter.

„Die in diesen Sendungen vorgeführten Verhaltensmodelle widersprechen Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt, was vor allem auf Kinder unter zwölf Jahren desorientierend wirken kann“, begründete der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring die Entscheidung. Darüber, dass sich auch in anderen Nachmittagssendungen und Filmen durchaus entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte finden lassen, ist man sich auch bei der KJM bewusst. Dennoch könne man das in Filmen vermittelte Image nur schwer mit den DSDS-Sendungen vergleichen. „Uns geht es bei den Prüfungen um die Wirkung der Darstellungen auf die jeweils betroffene Altersgruppe und deren Fähigkeit, die entsprechenden Inhalte zu verarbeiten“, erklärt die KJM.

Mittlerweile erklärte RTL jedoch, dass man zwar die Strafe für die Nachmittagssendungen akzeptieren werde, die Klage gegen die Beanstandungen der 20:15 Uhr-Sendungen aber bestehen bliebe. Die Sprüche sollen dort weiterhin hart bleiben, sagte eine RTL-Sprecherin der Bild-Zeitung. Offen bleibt aber, warum diese Klage überhaupt noch nötig ist. Denn wie eine KJM-Sprecherin gegenüber pressetext bestätigte, sei die Ausstrahlung der beanstandeten Folgen nach 20 Uhr durchaus möglich. „Die Sendezeitgrenzen für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sind an die Altersfreigaben für Spielfilme im Fernsehen (FSK-Freigaben) angelehnt. Somit darf Material, das für Zwölfjährige als gefährdend eingestuft wird, nach 20 Uhr gesendet werden.“

Bohlens umstrittene Sprüche wie „Deshalb haben irgendwelche Leute Drogen erfunden – um so was auszuhalten“ oder „So lange wir Stimmen in Deutschland haben wie deine, müssen wir uns nicht wundern, dass die Geburtenrate sinkt“ werden Zuschauer der im Herbst startenden fünften Staffel also nicht mehr in den Wiederholungen im wöchenendlichen Tagesprogramm zu hören bekommen. RTL kündigte unterdessen an, die kommenden DSDS-Folgen vor deren Aussendung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen zur Kontrolle vorzulegen.

Foto: rtl.de / Quelle: pte