EuGH stärkt die Rechte von Fluggästen

In einer am 17.09.2015 verkündeten Entscheidung hat der Gerichtshof entschieden, dass bei Annullierungen oder Verspätungen eines Fluges den Fluggästen ein Ausgleichsanspruch auch bei unerwarteten technischen Problemen zusteht. Ausgenommen hiervon seien lediglich Sabotageakte oder Terrorangriffe beziehungsweise nicht erkennbare Konstruktionsfehler, die die Flugsicherheit gefährden.

In der Vergangenheit wurde dies von den Gerichten noch anders gesehen, weiß Rechtsanwalt und ADAC-Vertragsanwalt Udo Reissner. Eine Frau hatte gegen die niederländische Fluggesellschaft KLM geklagt und aufgrund einer Verspätung des Fluges aus Ecuador nach Amsterdam von 29 Stunden eine Entschädigung in Höhe von 600 € verlangt.

Die Fluggesellschaft verweigerte die Zahlung mit der Begründung, es habe ein Mangel am Kraftstofffilter vorgelegen, was bei der Wartung nicht zu erkennen gewesen sei. Diese Argumentation entsprach im Wesentlichen auch der bisherigen Rechtsprechung. Die Richter am Europäischen Gerichtshof entschieden aber anders. Dass Fluggesellschaften mit derartigen Problemen klar kommen müssen, sei normal. Folglich sei das in Rede stehende technische Problem kein „außergewöhnlicher Umstand“.

Anwalt Reiserecht: Mehr Rechte für Fluggäste bei Flugverspätungen

Nach der vorliegend zur Anwendungen kommenden EG/Verordnung haben Fluggäste, deren Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hat, je nach Entfernung das Recht auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 € und 600 €, so Rechtsanwältin Johanna Steinle von der Anwaltskanzlei Reissner, Ernst & Kollegen.

Die derzeit vier Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte

– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen,
– Reiserecht.

Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

Die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften. Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

Foto / Quelle: Udo Reissner, rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de