Endlich aus dem Flieger raus und der Koffer ist weg

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät bei vermisstem Reisegepäck am Flughafen zu zügigem Handeln. An den Flughäfen in Deutschland stapeln sich wegen Abfertigungsproblemen und Personalmangel zurzeit unzählige Koffer und Reisetaschen.

Sind Gepäckstücke nach der Urlaubsreise verschwunden, rät die Verbraucherzentrale Hamburg, zügig zu handeln. Das sollten Reisende tun, die Gepäck nach einem Rückflug aus dem Urlaub vermissen.

Gepäckermittlung starten

Zunächst sollten sich Betroffene direkt nach der Reise an den Gepäckermittlungsschalter am Flughafen wenden und dort den sogenannten Property Irregularity Report ausfüllen. Ist der Schalter geschlossen, lässt sich das oftmals auch über die Website der Fluggesellschaften erledigen, oder man schaut am nächsten Tag noch einmal persönlich vor Ort vorbei.

Gepäck am Flughafen
Was tun, wenn der Koffer nicht dabei ist? / © pixabay.com – ilaria88

Verspätung des Gepäcks anzeigen

Die Verspätung des Gepäcks muss zudem so schnell wie möglich bei der Airline angezeigt werden. Bei Reisen mit mehreren Fluggesellschaften sollte sicherheitshalber jedes Unternehmen informiert werden. Ob eine E-Mail in diesem Fall ausreicht, ist strittig, daher ist es ratsam, die Anzeige schriftlich per Einschreiben oder per Fax mit Sendebericht zu übermitteln.

Zügig handeln und Kosten erstatten lassen

„Wichtig ist, sich zügig um vermisste Koffer und Taschen zu kümmern“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Finden sich die Gepäckstücke wieder an, werden sie in der Regel von den Fluggesellschaften zu den Reisenden nach Hause gebracht.

Leistet die Airline diesen Service nicht und muss der Koffer am Flughafen selbst abgeholt werden, so können sich Verbraucherinnen und Verbraucher  laut Rehberg die Fahrtkosten erstatten lassen. Dazu würden auch Kosten fürs Parken gehören. Taucht ein Koffer gar nicht mehr auf, beträgt die maximale Entschädigung rund 1.400 Euro pro Fluggast.

„Wertvolle Gegenstände gehören deshalb besser ins Handgepäck“, rät Rehberg. Hinweis: Welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher haben, deren Gepäck bereits auf dem Hinflug in den Urlaub verloren gegangen ist, wird auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg erläutert.

Quelle / Fotos: vzhh.de / © pixabay.com