Unglaublich: Tod nach Po-Vergrößerung in Deutschland

Groß, rund und prall – so sieht für immer mehr Frauen ein „Traum-Po“ aus. Kein Wunder also, dass Po-Vergrößerungen sich immer größerer Beliebtheit erfreuen. Dass Patientinnen bei der Wahl ihres behandelnden Arztes allerdings vorsichtig sein sollten, beweist der Fall des Düsseldorfer Internisten.

Dieser steht seit heute vor dem Düsseldorfer Landgericht. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in einem dritten Fall. Jetzt äußert sich Dr. Jens Altmann, leitender Arzt der Bodenseeklinik und Generalsekretär der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Medizin (IGÄM e.V.)

„Ich bin irritiert darüber, dass es immer wieder zu solchen tragischen Vorfällen kommen muss und fordere noch strengere Kriterien bei der Ausbildung von ,Schönheitschirurgen‘. So etwas ist nicht nur für die Betroffenen und die Angehörigen dramatisch, sondern stellt auch unsere ganze Branche in ein schlechtes Licht.

Das Internet ist heutzutage Informationsquelle Nummer eins. Das birgt Risiken: Jeder kann behaupten, dass er Schönheitschirurg ist, denn die Bezeichnung ist rechtlich nicht geschützt. Es ist möglich, dass jemand eine Po-Vergrößerung durchführt, ohne das vorher jemals in der Ausbildungszeit getan zu haben.

Dr. Jens Altmann / © Bodenseeklinik

Bis es strengere Kriterien gibt, sollten sich Patienten vorab unbedingt informieren, ob der Arzt einer Fachgesellschaft wie etwa der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Medizin (IGÄM e.V.) angehört. Die IGÄM vergibt Gütesiegel, die die fachliche Qualifikation eines Arztes auf dem Gebiet der ästhetischen Chirurgie aufzeichnet.

Um ein Gütesiegel zu erlangen, muss der Arzt einige Kriterien erfüllen: Er muss eidesstattlich versichern, dass er eine Mindestanzahl an Operationen in einem festgelegten Zeitraum durchgeführt hat.

Damit versichern wir uns, dass er das entsprechende Fachwissen und die dazugehörige Erfahrung besitzt. Außerdem verpflichtet sich der Arzt, keine schädlichen Implantate zu verwenden und er unterwirft sich strengen Richtlinien.“

Dr. med. Jens Altmann ist Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, leitender Arzt der Bodenseeklinik und Generalsekretär der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Medizin (IGÄM e.V.).

Fotos / Quelle: bodenseeklinik.de