Wie ist die Arzthaftung bei Behandlungsfehlern geregelt?

Behandlungsfehler und Arzthaftung – was tun? Ob zu hoch dosierte Medikamente, ein versehentlich gezogener Zahn oder ein falsch operiertes Knie – durch Behandlungsfehler wie diese erleiden Patientinnen und Patienten oftmals gesundheitliche Schäden.

Eine aktuelle Infobroschüre der Verbraucherzentrale Hamburg gibt Personen, die den Verdacht haben, sie selbst oder nahestehende Angehörige hätten in einer Arzt-, Zahnarztpraxis oder im Krankenhaus einen Behandlungsfehler erlitten, einen grundlegenden Einstieg ins Thema.

Aktuelle Infobroschüre der Verbraucherzentrale hilft Betroffenen bei Verdacht auf Behandlungsfehler
Was tun bei Vermutung auf Behandlungsfehler? / © vzhh.de

Aktuelle Infobroschüre hilft Betroffenen bei Verdacht auf Behandlungsfehler

In der kompakten Broschüre wird auf 20 Seiten erläutert, wann man im juristischen Sinne von einem Behandlungsfehler sprechen kann und welche Möglichkeiten Betroffene bei Falschbehandlungen haben – von außergerichtlichen und zivilrechtlichen Wegen über berufsrechtliche Verfahren bis hin zum Strafrecht.

Leserinnen und Leser erhalten Antworten auf wichtige Fragen wie: Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es? Welche Voraussetzungen müssen für die Durchsetzung von Ansprüchen erfüllt sein? Wie lassen sich Behandlungsfehler beweisen? Wie kann man seinen Verdacht erhärten? Was beeinflusst die Erfolgschancen?

Zwei Musterbriefe, um Einsicht in die eigenen Behandlungsunterlagen zu erhalten, runden das Infopaket ab. Die aktualisierte Infobroschüre „Behandlungsfehler und Arzthaftung – was tun?“ kostet 5,00 Euro und ist erhältlich im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo bis Do 10 – 18 Uhr und Fr 10 – 16 Uhr) oder direkt als Download im PDF-Format.

Quelle / Fotos: vzhh.de