Modekonsum ohne Ausbeutung dank Fairtrade-Textilstandard

Zum Black Friday am 26. November locken Einzelhandel und Onlineshops mit großzügigen Rabatten. Der Aktionstag zählt zu den umsatzstärksten des gesamten Jahres. „Wir kaufen mehr, zahlen weniger und nutzen Produkte immer kürzer. Der Black Friday ist zum Symbol dieses Konsumwahnsinns geworden“, kritisiert Dieter Overath, Vorstandsvorsitzender von Fairtrade Deutschland.

„Was wir vergessen: Der Preis für solche Schnäppchen wird am Anfang der Lieferkette bezahlt. Fehlende Arbeitsverträge und schlechte Bezahlung gehören in vielen Produktionsstätten des globalen Südens zum Alltag.“ Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor dem Kauf fragen, ob er notwendig ist oder ob es eine nachhaltige Alternative gibt, betont Overath. „Wer auf Langlebigkeit und faire Produktion setzt, macht einiges besser.“

Bildrechte: Fairtrade Deutschland, Fotograf: © Siva Pavi/Fairtrade.
Arbeitsalltag in einer indischen Textilfabrik in Tiruppur Bildrechte Fairtrade Deutschland Fotograf © Siva PaviFairtrade

Fairtrade-Textilstandard: Existenzsichernde Löhne im Blick

In der Regel kalkulieren Unternehmen Rabattaktionen wie die zum Black Friday bereits beim Einkauf ein. „Der Preisdruck am Anfang der Lieferkette ist enorm, gerade in der Textilindustrie. Viele Arbeitnehmer sind auf Überstunden angewiesen, um ihr Gehalt aufzustocken und sich einen angemessenen Lebensstandard zu sichern“, erklärt Sethulakshmy Chakkenchath, Fairtrade-Beraterin für Arbeitsrechte in Indien.

Da staatliche Mindestlöhne zu niedrig und damit wirkungslos sind, um die Situation vor Ort zu verbessern, fordert Fairtrade existenzsichernde Löhne für alle Beschäftigten. Als einziger Standard am Markt schreibt der Fairtrade-Textilstandard einen festen Zeitraum von sechs Jahren für die Anhebung des Lohnniveaus vor – entlang der gesamten Lieferkette. Die ersten zertifizierten Produkte sind seit Herbst im Handel erhältlich. Produziert werden sie für das Buchholzer Textilunternehmen, den langjährigem Fairtrade-Partner Brands Fashion.

Lieferkettengesetz – die europäische Union muss nachbessern

Dass sich generell etwas tun muss, damit Ausbeutung kein lukratives Geschäftsmodell bleibt, hat auch die Politik erkannt und im Sommer ein Lieferkettengesetz in Deutschland beschlossen. Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind ab 2023 verpflichtet, für die Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindeststandards Sorge zu tragen – selbst bei Zulieferbetrieben im Ausland.

Fairtrade begrüßt das Gesetz, sieht allerdings Schwachstellen: unter anderem beim Thema Gehalt. Derzeit sind Unternehmen lediglich aufgefordert, lokale Mindestlöhne zu bezahlen. Hier bedarf es Nachbesserungen, etwa im Rahmen des europäischen Lieferkettengesetzes, das „existenzsichernde“ Löhne festschreiben soll. Ein erster Gesetzesentwurf ist für Dezember geplant.

Foto / Quelle: Bildrechte: Fairtrade Deutschland, Fotograf: © Siva Pavi/Fairtrade / www.fairtrade-deutschland.de, Fairtrade Deutschland e.V.

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