Aufpassen bei Online-Buchungen: Per Klick zum Charterboot

Internetportale wie Click & Boat vermitteln den Eindruck, das Chartern und Verchartern von Yachten sei so einfach wie das Verreisen mit Airbnb. Warum das nicht so ist und wie Sie ein seriöses Online-Angebot erkennen, erklären die Experten der Vereinigung Deutscher Charterunternehmen.

Jeder Eigner nutzt seine Yacht durchschnittlich nur zehn Tage im Jahr. Warum sollte er sie in der übrigen Zeit nicht anderen zur Verfügung stellen? Die Idee klingt so einfach wie verlockend. Sharing Economy, also „Wirtschaft des Teilens“ heißt der Trend, der dahintersteht: Vom Privat-PKW über Bohrmaschine bis Lastenrad kann man mittlerweile fast alles über Online-Portale leihen oder verleihen.

Auch Segelboote werden in Form von „Boatsharing“ schon länger angeboten, zum Beispiel auf der Hamburger Außenalster. Nun kommt die französische Firma Click & Boat auf den deutschen Markt.

Airbnb der Weltmeere
Die Gründer wollen mehr: „Unser Ziel ist es, das Airbnb der Weltmeere zu werden“, so die französischen Geschäftspartner gegenüber einem deutschen Segelmagazin. 22.000 Fahrzeuge sind bereits im Bestand: Jet-Skis, Motoryachten und Segelyachten. 30.000 sollen es bis Ende des Jahres sein.

Aber kann man eine Yacht wirklich anbieten wie eine Airbnb-Unterkunft? „Nein“, widerspricht Jan Hegerfeld, 1. Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmer. „Bislang gibt es für das Verchartern von privat an privat in Deutschland noch keinen rechtlichen Rahmen.“

So einfach, wie Click & Boat es darstellt, ist es nicht: Denn in Deutschland unterliegt jeder Eigner, der seine Privatyacht verchartern möchte, der See-Sportbootverordnung beziehungsweise der Binnen-Sportbootverordnung.

Diese regelt unter anderem, dass jede Yacht, die vermietet wird, über festgelegte Ausrüstung und ein Bootszeugnis verfügen muss. Das Zeugnis stellt ein Gutachter aus, der vom Wasser- und Schifffahrtsamtes beauftragt wird. Die Kosten dafür hat der Eigner der Yacht zu tragen.

Noch höher sind die Sicherheits- und Ausrüstungsanforderungen, wenn die Yacht zur gewerblichen Ausbildung genutzt wird. Dann ist eine ebenfalls kostenpflichtige Abnahme der BG Verkehr notwendig.

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Kein Kleinunternehmer mehr
Zudem gilt es für den Eigner zu bedenken: Sobald er durch die Vermietung seiner Yacht mehr als 17.000 Euro Einkünfte erzielt, ist er kein Kleinunternehmer mehr und muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Gelingt es neben dem Beruf, diesen organisatorischen Mehraufwand zu betreiben und gesetzliche Fristen einzuhalten?

„Die wenigsten Eigner wissen, worauf sie sich bei einer Vermietung einlassen“, sagt Jan Hegerfeld. Der langjährige Betreiber einer Charterbasis an der Ostsee weiß, wovon er spricht. „Es beginnt bei der Übergabe des Bootes: Support für Kunden zu leisten, die Rücknahme und das Abtauchen des Rumpfes sind bei einem einzelnen Boot nicht wirtschaftlich darzustellen.“

Zudem werde unterschätzt, wie viel Zeit die Bootsübergabe und -Übernahme in Anspruch nehmen: „Lebenszeit, wenn man sich ärgert, und Wartezeit, wenn der Kunde beispielsweise im Stau steht.“ Wer sein Boot dennoch verchartern will, sollte sich an einen professionellen Vercharterer wenden – „der nimmt ihm alle Behördengänge und Kundengespräche ab “, so Jan Hegerfeld.

Yachten von privat an privat zu vermieten ist also kompliziert. Ein genauer Blick auf das „Click & Boat“-Angebot zeigt: Auch hier handelt es sich nicht einmal bei der Hälfte der Segelyachten um private Angebote. Der Zusatz „professionell“ kennzeichnet das Angebot gewerbsmäßiger Anbieter. „Für meine Begriffe wird dem Kunden hier etwas günstiges Privates vorgegaukelt“, sagt Jan Hegerfeld.

Wer ein Schiff bei einer Agentur oder einem Flottenbetreiber chartert, kann sich bei seriösen Anbietern darauf verlassen, dass eine festgelegte Ausrüstung an Bord ist und die Yacht in einem guten Zustand ist. Die Angebote von Click & Boat und anderen Portalen mögen zwar vordergründig günstiger sein.

Aber was ist das vermeintliche Schnäppchen wert, wenn sich vor Ort ein großer Wartungsstau offenbart oder die Beschreibung der Ausrüstung nicht zutreffend war „Ein einzelner Vermittler kann nicht jedes seiner 22.000 Fahrzeuge im Bestand kennen“, gibt Jan Hegerfeld zu bedenken. „Wie soll er da für deren ordnungsgemäßen Zustand garantieren? Die Agenturen hingegen kennen ihre jeweiligen Flotten sehr genau und können so ihre Kunden sehr effizient beraten.“

Was, wenn ein Schaden passiert?
Laut deutscher Gesetzgebung muss jede Yacht haftpflichtversichert sein. Wird die Yacht vermietet, so muss das Versicherungsunternehmen benachrichtigt und die Versicherung gegebenenfalls angepasst werden. Allerdings versichert auch nicht jedes Unternehmen die Risiken, die aus einer Vermietung entstehen.

Click & Boat bietet hier laut Unternehmens-Website eine Versicherungslösung an. Diese greift jedoch laut AGB nur für „Daily Trips“. Die Versicherungsbedingungen sind zudem nur auf Französisch verfügbar und daher für deutschsprachige Kunden wenig transparent.

Abgesehen von offensichtlichen Schäden sind es oft die „unsichtbaren“, die ins Geld gehen: Wenn sich zum Beispiel nach Saisonende strukturelle Schäden am Rumpf offenbaren, die auf eine Grundberührung zurückzuführen sind. „Das dicke Ende kommt dann zum Ende der Saison“, sagt Jan Hegerfeld – so wird das vermeintlich attraktive Geschäftsmodell für den Eigner schnell zum Bumerang.

Der sichere Klick zum Boot
„Die Sharing Economy wird auch im Yachtchartermarkt einen festen Platz bekommen“, ist Jan Hegerfeld überzeugt. „Doch die gegenwärtigen Modelle bewerten wir als unseriös.“

Wer einen sicheren und schönen Charterurlaub verbringen möchte, sollte nicht auf das vermeintlich günstigste Angebot schauen, sondern bei einem vertrauenswürdigen Anbieter buchen. „Dieser geht auf Ihre Wünsche ein und ist jederzeit ansprechbar. So beginnt und endet der Urlaub entspannt.“

Allen Kunden, die ihre Charteryacht gerne online buchen, empfiehlt der Experte, eine Qualitäts-Checkliste abzuhaken und auf folgende Punkte zu achten:

Hat die Website ein Impressum?
Ist dieses Impressum auf Deutsch verfügbar?
Sind die AGB auf Deutsch verfügbar?
Ist für die Buchungen ein Sicherungsschein verfügbar?
Gibt es seriöse Bewertungen der Seite?
Ist die Seite bekannt?

Über die Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmer e.V.
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Foto / Quelle: VDC e.V., Lübeck, Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmer e.V. / www.vdc.de