Lieber nur drüber lachen und besser nicht nachmachen!

Zu schnell, falsch geparkt, rechts überholt: Die Klassiker der Verkehrsverstöße passieren nahezu täglich. Entsprechend stellen sie weder für Reisende noch für Polizeiangestellte eine Besonderheit dar.

Doch ab und an geschehen Dinge, die kaum zu glauben sind und für Unterhaltung im Berufsalltag der Polizei sorgen. Mietwagen-Anbieter Sunny Cars stellt einige der absurdesten Vergehen im Straßenverkehr vor, die so hoffentlich nur einmal vorkommen.

Der erste Raser Deutschlands

An Kuriosität kaum zu überbieten: 1895 hielt die Polizei in Denzlingen, Baden-Württemberg, einen Mann mit seinem Auto an. Hintergrund: Er fuhr so schnell durch den Ort, dass in einer Wirtschaft die Vorhänge flatterten. Die Konsequenz: Der erste Strafzettel für überhöhte Geschwindigkeit, neun Jahre nach Erfindung des Automobils. Die Strafe für den Mann: Drei Mark, umgerechnet 1,46 Euro.

Die teuersten Temposünden

2010 stellte ein Schwede in der Schweiz den Rekord für den kostspieligsten Strafzettel Europas auf, den es je für erhöhte Geschwindigkeit gab. Auf der Strecke zwischen Bern und Lausanne fotografierte der Blitzer den Mann mit über 170 Stundenkilometern über dem erlaubten Tempolimit.

Die daraus resultierende Strafe: satte 300 Tagessätze zu 3.600 Schweizer Franken, umgerechnet knapp 1,1 Millionen Euro. Verkehrsverstöße belegt der kleine Nachbar der Deutschen allgemein mit empfindlichen Geldstrafen. Daher ist es beim Weg gen Berge ratsam, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen. Ein Schweizer Gericht verurteilte einen britischen Raser sogar zu 28 Monaten Gefängnis plus zehn Jahre Fahrverbot.

Spannendes Tempo

Ein spanischer Fahrer wiederum testete im März 2016 die Limits eines Porsche Carrera aus: mit 297 Stundenkilometern fuhr er südlich von Madrid über die Autobahn. Dabei gab es für das Auto weder eine Versicherung, noch war es sein Eigentum. In Deutschland war ein übermütiger Fahranfänger in Berlin mit 240 Stundenkilometern auf dem Tacho unterwegs.

Der Führerschein blieb erhalten, dafür kassierte er aber vier Punkte in Flensburg und eine Strafzahlung von 680 Euro. Neben den üblichen Bußgeldern setzt Belgien auf zusätzliche Verkehrssensibilität in Form eines Briefes. Diesen verfassten Temposünder, die aufgrund erhöhter Geschwindigkeit einen Unfall mit Todesfolge verantworten.

Und Action!

Zu schnelle Autos verleiten zu deutlich erhöhtem Tempo auf den Autobahnen. So auch bei einem Genfer, der sich bei 324 Stundenkilometern selbst filmte. Das Gericht verfügte daraufhin ein Bußgeld von 1.865 Euro sowie einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Playmobil Verkehrskontrolle
Verkehrskontrollen können auch mal gut ausgehen / © pixabay.com – Alexas_Fotos

Auch in Frankreich landete ein 30-Jähriger nach einem Verkehrsdelikt für ein Jahr im Gefängnis. Zuvor nahm er an einem illegalen Straßenrennen teil und veröffentlichte anschließend das Rennen auf YouTube.

Reiche Sünder zahlen mehr

„Ich habe gar nicht gemerkt, dass ich zu schnell bin.“ Diesen Satz äußerte ein finnischer Unternehmer, nachdem er von den Behörden einen Strafbescheid in Höhe von stolzen 95.000 Euro erhielt. In Finnland gilt nämlich ein flexibler Bußgeldsatz. Dieser richtet sich nach der Einkommenshöhe des Verkehrssünders.

Zum Vergleich: beim gleichen Delikt in Deutschland wäre – unabhängig vom Einkommen – eine Strafe in Höhe von etwa 289 Euro erfolgt sowie ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Auch in Dänemark richtet sich die Höhe einer Geldbuße, beispielweise für betrunkenes Fahren, nach dem persönlichen Verdienst. Zur Berechnung gilt: monatliches Nettoeinkommen mal gemessener Promillewert. Ab zwei Promille gibt der Fahrende ein komplettes Monatsgehalt ab. Zusätzlich erhält er eine Strafe von 20 Tagen Haft auf Bewährung.

Selbst ist der Verstoß

Ein Traktorfahrer war bei Hauzenberg in Bayern unterwegs. Der 67-Jährige befestigte in der Ladefläche seiner Erdschaufel – im vollen Bewusstsein der Straftat – eine selbstgebauten Anhängerkupplung. Daran zog er seinen Hänger. Die Polizei zeigte den Mann an. Die Social Media Community diskutiert seither unter deren Beitrag eifrig, ob das gerechtfertigt sei.

Vorsicht, Gemüse!

2016 blieb ein Autofahrer in Sachsen-Anhalt auf der A2 mit einem Motorschaden auf dem Standstreifenliegen. Er besaß kein Warndreieck und überlegte sich einen eigenen Weg, die anderen Fahrerinnen und Fahrer zu warnen. Dafür stellte er eine Schüssel voll roter Paprika hinter seinen Wagen. Die Polizei nahm die falsche Kennzeichnung der Unfallstelle mit Humor und verzichtete auf ein Bußgeld.

Von selbstkritischen und sehr jungen Polizisten

In der deutschen Hauptstadt Berlin stellte ein Verkehrspolizist einen mobilen Blitzer an einer Einfahrt auf. Zu nah, wie sein Kollege befand, und verpasste dem Blitzerauto einen Strafzettel für Falschparken. Das Bußgeld blieb aufgrund einer Sonderregelung jedoch aus.

Ebenfalls in Berlin steckte einem zu einem Einsatz gerufenen Streifenwagen ein Knöllchen unter den Scheibenwischern. Denn die Beamten fuhren entgegen der Einbahnstraße zum Einsatzort und parkten dort auch – prinzipiell zulässig bei einem Einsatzfahrzeug. Der Strafzettel war allerdings unterschrieben mit den Worten „Meggie, 9 Jahre alt, bald Politesse“.

Der Tweet, den die Polizei daraufhin veröffentlichte und darin um Verzeihung bat, ging in den sozialen Medien viral. Die Geschichte endete glücklich. Denn das Mädchen kommentierte den Post mit „Ihr seid begnadigt. Einmal ist keinmal!“.

Quelle / Fotos: sunnycars.de / © pixabay.com