Wie schafft man es, das teuerste Knöllchen zu bekommen?

Das kostet: Mietwagen-Reisende ärgern sich nach einem entspannten Urlaubstag am Strand oder beim Sightseeing, wenn ein Strafzettel an der Windschutzscheibe klemmt.

Bei der Rückkehr nach Hause folgt dann ein unbeliebter Brief mit Zahlungsaufforderung. In bestimmten Ländern klingelt dabei die Urlaubskasse besonders laut. Mietwagen-Anbieter Sunny Cars gibt einen Überblick über die teuersten Knöllchen in Europa und hat hilfreich Tipps zum Liebesbrief am Mietwagen parat.

Deutschland: Das teuerste Knöllchen der Bundesrepublik

In Deutschland beginnen die Bußgelder für Falschparker bei fünf Euro und enden bei 50 Euro und einem Punkt in Flensburg, stellen Unwissende das Fahrzeug in einer Rettungseinfahrt ab. Besonders das Abstellen des Wagens auf Behindertenparkplätzen, ohne Parkschein, in Feuerwehrzufahrten oder im absoluten Halteverbot kommt teuer.

Die Zahlungsfrist ist zudem recht kurz, Verkehrssünder überweisen innerhalb einer Woche, um weitere Gebühren zu vermeiden. Zum Bußgeld addieren sich meist noch Abschleppkosten auf. So steigen die Summen für Falschparker in Deutschland schnell in die Tausende Euro. Den bisherigen Rekord knackte ein Autofahrer in Bochum.

Für seinen fälschlicherweise auf dem Radweg abgestellten Lkw fiel zunächst ein Knöllchen von 20 Euro an. Beamte händigten den Strafzettel aus und überprüften dann das Fahrzeug und dessen Fahrtenschreiber genauer. So stellten sie innerhalb des vergangenen Monats diverse Tempoverstöße sowie Nicht-Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten fest. Die Bußgelder summierten sich am Ende auf satte 14.220 Euro.

Frankreich: Achtung Parallelen

Im Land von Baguette und Crêpe beginnt das normale Knöllchen bei 15 Euro. Missachten Urlauberinnen und Urlauber die Beschilderung zu Parkdauer oder -erlaubnis, ziehen die Strafgelder schnell an auf bis zu 135 Euro. Begleichen Falschparker diese dann nicht innerhalb von einer dreimonatigen Frist, steigen sie erneut um mindestens 40 Euro.

Zusätzlich droht die Beschlagnahmung des Wagens. Besonders gefährlich in der französischen Hauptstadt Paris: Durch Parallelparker und das „Schieben“ parallel geparkter Fahrzeuge entstehen teure Lackschäden.

Österreich: Besser korrekt parken im Alpenland

In Österreich beginnt ein reguläres Knöllchen bei 20 Euro. Besonders gefährlich: parken in zweiter Spur, auf Behindertenparkplätzen, an Bushaltestellen, vor Hauseinfahrten oder in Taxizonen. Auch auf Anwohner- und Kurzparkzonen gilt es für Parkplatzsucher zu achten. Im absoluten Halteverbot kontrollieren die Behörden streng und schleppen rigoros ab.

Mehr als 400 Euro kostet das Zurückerlangen eines abgeschleppten, auf einem Behinderten- oder Busparkplatz abgestellten Autos. Das Abschleppen alleine liegt bereits bei saftigen 264 Euro. Hinzu kommt die Gebühr für die Verwahrung des Fahrzeuges am Abschleppplatz mit rund zehn Euro pro Tag. Die Strafe beläuft sich bei verkehrsbehinderndem Parken in der Regel auf 108 bis 726 Euro bei schweren Vergehen.

Wer sein Auto mit dem Taxi abholt, zahlt zudem diesen Service auch noch. Also fahren clevere Reisende in österreichischen Städten lieber doch für ein paar Euros in die Tiefgarage. Unerlaubtes Parken auf Privatgrund zieht sogar schnell eine Klage wegen Besitzstörung nach sich, die die Beamten auch in Deutschland weiterverfolgen – dann kommt es für Betroffene richtig dicke.

Parkuhren
Besser richtig Parken und keine Strafe riskieren © pixabaycom weareaway

Spanien: Viva el Strafzettel

Besonders hohe Bußgelder drohen in Spanien. Hier bezahlen Reisende bis zu 200 Euro für das Knöllchen im Halteverbot, an Bushaltestellen oder auf der falschen Straßenseite. Überziehen Urlauber die bezahlte oder erlaubte Parkdauer, schlagen mindestens 80 Euro zu Buche. Um solche ungewollten Beiträge zur Urlaubsrechnung zu vermeiden, empfiehlt es sich, die lokalen Parkregeln zu kennen.

Dabei bedarf es eines guten Gedächtnisses für Farben: gelb bedeutet absolutes Halteverbot, blaue Linien markieren gebührenpflichtiges Parken, grüne stehen für Anwohnerzonen. Außerdem achten Parkende auf die verschiedenen Halteverbotszonen an geraden und ungeraden Tagen im Monat.

Ungarn: Überraschend teuer

Unerwartet hohe Strafen: Gerade Ungarn steht mit an der Spitze der Liste der teuersten Knöllchen Europas. Hier bezahlen Unwissende für das falsche Parken bis zu 325 Euro. Reisende finden auf dem Strafzettel hier meist zwei verschiedene Beträge. Die Erklärung: Wer innerhalb von 15 Tagen bezahlt, erhält einen Rabatt.

Parkende achten in der Volksrepublik besonders auf das gelb markierte, absolute Halteverbot, sowie auf Fahrradspuren und Bushaltestellen. Dort besteht eine besonders hohe Gefahr, mit einer Parkkralle zu enden oder das Fahrzeug bei der Rückkehr vergeblich an seinem Platz zu suchen. Dieses Risiko lohnt sich nicht.

Denn gerade abends parken Urlauber meist überall kostenlos. Doch das geht auf Kosten der Batterie: In Ungarn gilt es, bei nicht vorhandener Straßenbeleuchtung die Beleuchtung am Wagen nachts eingeschaltet zu lassen. Doch es gibt eine Möglichkeit dies zu vermeiden und auch das Knöllchen zu umgehen: die Nutzung der geschützten Parkanlagen mit Wächterhaus.

Tipps zum Umgang mit Strafzetteln am eigenen Pkw oder am Mietwagen

Seit dem 28. Oktober 2010 gilt ein EU-weites Abkommen. Dieses erlaubt den Mitgliedsländern, Verkehrssünden auch über die eigenen Staatsgrenzen hinaus zu ahnden. Knöllchen – oder „Verwarnung wegen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit“ – aus dem Ausland ignorieren Parksünder also besser nicht.

Stattdessen begleichen sie diese zeitnah. Und auch die Verjährungsfrist behalten Urlauber auf dem Schirm. Ein bis – wie in Extremfällen, beispielsweise Italien – fünf Jahre nach dem Regelverstoß flattern noch Strafbescheide in die Briefkästen der Reisenden.

Knöllchen gehen gern verloren oder die Beamten befestigen diese meist gar nicht mehr analog am Scheibenwischer. Daher erhalten Falschparker ein paar Tage nach der Aufnahme des Verstoßes Post vom Ordnungsamt oder der Polizei. Darin werden sie zur Zahlung des Verwarnungsgeldes aufgefordert.

Hinweise zum Knöllchen am Mietwagen

Beim Falschparken haftet in der Regel der Fahrzeughalter: im Falle eines Leihwagens zunächst der Anbieter. Der Strafzettel aus dem Ausland landet also im ersten Schritt bei der Autovermietung. Diese begleicht den Betrag und berechnet ihn dem Mieter weiter oder teilt den ausländischen Behörden direkt dessen Kontaktdaten mit.

Der dadurch entstehende Mehraufwand für die Firma führt meist zu einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 bis 50 Euro. Diese sowie etwaige Kosten für die Kommunikation ins Ausland stellt der Vermieter dem Kunden ebenfalls in Rechnung. Erlangen Reisende noch vor Ort Kenntnis über die Aufnahme des Verkehrsverstoßes in die amtlichen Protokolle, lassen sich diese Extrakosten vermeiden.

Das gelingt, indem sie die Behörden direkt um Bezahlung oder Weiterleitung an die Heimatadresse bitten. Ansonsten hilft nur die Hoffnung auf Kulanz oder Einspruch – beides nicht sehr aussichtsreich.

Quelle / Fotos: sunnycars.de / © pixabay.com

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Redaktion modelvita.com