Darf ich Holz einfach so im Wald einsammeln? Für Kamin, Bauholz, als Schnitzholz

Darf ich Äste und Holz einfach so im Wald (ein)-sammeln? Äste oder Stöcke im Wald sammeln – ist das erlaubt? Nein„, es ist verboten Holz „ungefragt/bezahlt“ zu sammeln!

Wem gehören die Bäume und das Holz? Der Wald ist kein rechtsfreier Raum und es gibt Regeln, an die sich Waldbesucher halten müssen. Grundsätzlich gehören die Bäume und das Holz in einem Wald dem Grundeigentümer. Fakt ist, dass wirklich jeder deutsche Wald einen Besitzer hat!

Eigentümer kann sein: Die Gemeinde, ein privater Waldbesitzer, ( z.B. der online Shop) www.AnRo24.de. Webseite: www.AppleBlub.de, eine Kommune / Stadt, das Bundesland, Universitäten, Kirchen, der „Bund“ etc.

Grundsätzlich darfst du in Deutschland kein Holz, keine Äste sowie Zweige aus dem Wald sammeln und mitnehmen. Egal, ob es auf dem Boden liegt oder an Bäumen hängt.

Jedoch dürfen in manchen Bundesländern „geringe Mengen“ zum Eigengebrauch gesammelt werden. Achtung!„Leseholz“ aus Privatwäldern darf nur mit Genehmigung entnommen werden! Leseholz, wenn es erlaubt ist zu sammeln, darf dann nur aus Staatswäldern genutzt und mitgenommen werden!

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BrennHolz und KaminHolz / © AnRo24 Vermittlungsgesellschhaft GmbH Kft.

Was ist Holzdiebstahl?
Holzdiebstahl ist, wenn du ohne Holzsammelschein Holz sammelst und aus dem Wald nimmst. Achtung! Dieser Diebstahl wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe mit bis zu 5 Jahre bestraft.

Ist der Wald ein rechtsfreier Raum?
Nein, ein Wald hat immer einen Besitzer. Das kann die Gemeinde, die Kirche, die Kommune, das Bundesland oder sogar ein privater Besitzer sein.

Darf ich Holz im Wald sammeln?
Nein, grundsätzlich ist es verboten im Wald Holz zu sammeln.
Es ist aber möglich mit einem Holzsammelschein. Dieser kostet ungefähr 5 Euro.

Darf ich tote Äste abbrechen?
Nein, das ist verboten. Holz das nicht zu Boden gefallen ist, darf nicht abgebrochen und gesammelt werden.

Darf ich Bäume im Wald fällen?
Nicht ohne Genehmigung. Das Fällen und Beseitigen von Bäumen in Wäldern und Naturschutzgebieten ist eine Ordnungswidrigkeit bis zu 100.ooo Euro Geldstrafe.

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