Bundesverband Patienten für Homöopathie: Wahltarif für Patienten muss erhalten bleiben

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte im Rahmen des zurzeit diskutierten Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auch den Wahltarif für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen beenden. Aus Sicht des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH, www.bph-online.de/wahltarif-patienten-erhalten/) muss dieser Wahltarif erhalten bleiben.

Meinolf Stromberg, 1. BPH-Vorsitzender sieht „vor allem chronisch Kranke Patienten benachteiligt, die über diesen Tarif etwa ihre homöopathischen Arzneimittel absichern.“ Die Begründung aus dem Gesundheitsministerium, der seit 2007 bestehende Tarif würde kaum genutzt, kann der BPH nicht nachvollziehen. Zurzeit gibt es keine gesetzliche Garantie für die Erstattung von Arzneimitteln oder therapeutischen Leistungen etwa der Homöopathie für gesetzlich versicherte Patienten.

Auch die Satzungsleistungen, auf die sich Spahn als Alternative beruft, sind freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die jederzeit beendet werden können. „Deshalb müssen die zurzeit zur Verfügung stehende Versorgungsinstrumente bestehen bleiben“, so Stromberg. Ziel müsse viel mehr sein, die besonderen Therapierichtungen in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu integrieren. Diese Gesetzesinitiative von Spahn wird von vielen Verbänden aus der Komplementärmedizin abgelehnt.

Es besteht ein großer Reformbedarf im gesamten medizinischen System
Es besteht ein großer Reformbedarf im gesamten medizinischen System

Bundesrat empfiehlt den Erhalt des Wahltarifs
Am 23. November sprach sich der Bundesrat auf Initiative der schwarz-grünen Landesregierung von Baden-Württemberg für den Erhalt der Wahltarife aus. Jedoch benötigt das Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesrats, deshalb ist diese Initiative nur eine ernstzunehmende Empfehlung.

Die Länderkammer weist daraufhin, das Satzungsleistungen nur bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen erstatten würden. Menschen mit einem höheren Bedarf – wie zum Beispiel chronisch kranke Menschen oder Menschen mit Tumorerkrankungen – reiche diese Versorgung jedoch nicht aus. Auch sollte es den Krankenkassen weiterhin möglich bleiben, sich durch das Angebot eines Wahltarifs im Wettbewerb zu positionieren, so der Bundesrat in seiner Empfehlung.

Es besteht ein großer Reformbedarf im gesamten medizinischen System
Es besteht ein großer Reformbedarf

BPH hat nachgefragt: Wie stehen die Bundestagsfraktionen zu den Wahltarifen?
Noch in diesem Jahr, am 13./14. Dezember, geht das Gesetz im Bundestag in die erste Lesung. Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) hat sich bei Fraktionen im Bundestag umgehört, ob diese dem Gesundheitsminister folgen werden. Für Sabine Dittmer, SPD, ist die Abschaffung des Wahltarifs „unproblematisch“, da es ja die Satzungsleistungen gibt.

Entschieden sei aber noch nichts, „wir werden diese Frage im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren nochmals diskutieren“, kündigt sie an. „Allzu große Hoffnung kann ich Ihnen unterm Strich aber nicht machen: Derzeit ist nicht geplant, von der beabsichtigten Streichung abzusehen“, schreibt Dr. Georg Nüßlein, CSU, dem BPH.

Karin Maag, CDU, hält „den Wahltarif bislang für eine gute Option für die Versicherten, die individuell ein solches (komplementär-medizinisches, Anmerkung der Red.) Angebot ergänzend zur Schulmedizin wünschen.“ Kordula Schulz-Asche,Bündnis90/Die Grünen, begrüßt es nicht, „dass der Wahltarif der gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen abgeschafft wird“.

Aber auch Schulz-Asche verweist auf die Satzungsleistungen als tragfähige Alternative. Jedoch setzt sie sich generell für mehr „komplementärer und integrativer Medizin“ ein. „Ein reines Denken in Arzneimittelwirkstoffen etwa wird den komplexen Heilungsmechanismen des menschlichen Körpers nicht gerecht. Dort, wo die Komplementärmedizin die Schulmedizin wirksam ergänzen kann, sollte dies verstärkt fortgeführt werden und dabei weitere Evidenz geschaffen werden.“

Die Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich ein Miteinander von Natur- und Schulmedizin
75 Prozent der Deutschen möchten eine integrative Medizin, dies ergab im Frühjahr 2018 eine repräsentative Umfrage. 56 Prozent der Befragten gaben an, dass sie bereits homöopathische Arzneimittel anwenden. Die Komplementärmedizin bietet für viele chronisch-kranke Patienten – die schulmedizinisch häufig austherapiert sind.

Eine große Chance für die Therapie und der Verbesserung ihrer Lebensqualität. „Der Wahltarif sichert diesen Patienten ihre Versorgung mit Arzneimitteln der besonderen Therapierichtung, das sollte nicht leichtfertig und ohne sinnvoller Begründung beendet werden“, appelliert Meinolf Stromberg.

Der BPH informiert und berät seine Mitglieder rund um die Homöopathie. Der Verein informiert darüber hinaus die Öffentlichkeit über die therapeutischen Möglichkeiten der Homöopathie und setzt sich für gute gesundheitspolitische Rahmenbedingungen ein und eine integrative Medizin ein, in der die konventionelle Medizin, die Homöopathie und weitere besondere Therapierichtungen Hand in Hand zum Wohle aller Patienten zur Verfügung stehen. www.bph-online.de

Foto / Quelle: pixabay / Christoph Trapp Redaktionsbüro