Probleme bei Pauschalreise?

Immer wieder wird aus der geplanten Traumreise ein Albtraum. Der Flug hat stundenlange Verspätung, das Luxushotel gleicht einer Baracke und der Baulärm lässt keine Minute ruhigen Schlaf zu. In solchen Fällen hat der Reisende die Alternative seinen Flug oder seine Pauschalreise zu reklamieren oder zu stornieren.

Welche Rechte der Kunde hat und was er unbedingt beachten muss um an sein Geld zu kommen, erklärt das unabhängige Verbrauchermagazin tipps-vom-experten.de. Es ist wieder Ferienzeit und wie jedes Jahr wollen Millionen von Touristen ihren Urlaub genießen. Leider kommt es oft ganz anders als erwartet. Der Flieger hat stundenlang Verspätung, der Weiterflug ist damit unmöglich.

Am Zielort angekommen entpuppt sich das Traumurlaub als Albtraum, der Meeresblick ist nur durch eine Luke im Badezimmer möglich und der Lärm der Kneipe von gegenüber ist so laut, dass an eine ungestörte Nachtruhe nicht zu denken ist.

Stornieren, reklamieren, umbuchen bei Flügen und Pauschalreisen
Stornieren, reklamieren, umbuchen bei Flügen und Pauschalreisen

Damit der Urlaub nicht gänzlich ins Wasser fällt oder der Kunde wenigsten die Möglichkeit hat finanziell entschädigt zu werden, muss er einige Dinge beachten. Denn nicht immer ist eine Stornierung, eine Umbuchung oder eine Reklamation rechtens.

Bei einer Reklamation einer Pauschalreise ist das Hotelpersonal zum Beispiel nicht zuständig. Beschwerden jeglicher Art müssen dem Reiseleiter vor Ort oder dem Reiseveranstalter in Heimatland per Email oder Telefon mitgeteilt werden. Und das am besten mit Zeugen. Eine Stornierung der Reise ist unmöglich, wenn der Reiseveranstalter ein Alternativhotel in der gleichen Kategorie zur Verfügung stellt.

Und ein tropfender Wasserhahn ist nicht gleich Anlass genug eine Reklamation rechtlich durchzusetzen. Dafür kann ein Passagier jedoch bei mehr als drei Stunden Verspätung eine Pauschale zwischen 200 und 600 Euro von der Fluggesellschaft verlangen, weiß das unabhängige Verbrauchermagazin www.tipps-vom-experten.de zu berichten.

Komplizierter wird es, wenn der Urlauber seine Reise in ein terrorgefährdetes Land wie Türkei oder Frankreich stornieren möchte. In den meisten Touristenzentren, zum Beispiel Antalya herrscht keine Gefahr. Damit ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, die Reise zu stornieren und die Kosten zurückzuzahlen.

In vielen Fällen haben sich die Reiseveranstalter jedoch kulant gezeigt und die Möglichkeit einer Umbuchung angeboten. Wie die Lage im Urlaubsland tatsächlich ist, weiß auf jeden Fall das Auswärtige Amt. Für Urlauber in gefährdete Länder ist es deshalb unbedingt anzuraten, sich dort zu informieren und die dort angegebenen Anweisungen zu befolgen.

Foto / Quelle: Tipps vom Experten, Walter Braun e.K.