Warum bedroht Selfie-Dysmorphie besonders die Generation Z?

Die DGÄPC setzt sich seit über zwei Jahren dafür ein, dass vor allem die junge, noch leicht zu beeinflussende, Zielgruppe im Umgang mit Sozialen Medien geschützt wird. „Die Selfie Dysmorphie beschreibt den Wunsch, im realen Leben so auszusehen, wie auf eigenen, mit Filter bearbeiteten Bildern.

Die steigenden Zahlen zeigen uns, dass beim Thema „Beeinflussung durch soziale Medien“ dringender Handlungsbedarf besteht,“ unterstreicht Dr. med. Alexander P. Hilpert, Präsident der DGÄPC in der Sendung stern TV am gestrigen Sonntag. Die aktuelle DGÄPC Statistik 2022 bestätigt die zunehmende Einflussnahme auf die eigene optische Wahrnehmung.

Denn während im Jahr 2020 lediglich 2,3 % der Befragten und 2021 4,0 % der Befragten angaben, dass Posts in den Sozialen Medien den Wunsch nach persönlicher Veränderung verstärken, sind es 2022 insgesamt 10,6 % aller Befragten (Zielgruppe 18 – 80+). Bei der jungen Zielgruppe unter 30 fand eine Steigerung von 2021 mit 9,0 % auf 20,9 % statt.

Zudem gibt Dr. Hilpert in der Sendung noch einen weiteren wichtigen Aspekt zu bedenken: „Es gibt in unserem Bereich auch weniger seriöse, nicht fachärztliche Kollegen, die mit Bildern werben, von denen niemand weiß, ob diese eventuell bearbeitet sind. Eine Kennzeichnungspflicht schützt dann unter anderem auch davor, dass nicht reelle Ergebnisse einfach so gezeigt werden können.“

DGÄPC Statistik Veränderungswünsche
Innerhalb eines Jahres verdoppelt / © DGÄPC Statistik 2022

Besonders stark betroffen: Die Generation Z

In der Altersgruppe, die zwischen 1997 und 2012 zur Welt gekommen ist, der Generation Z, sind die Zahlen mit einer Steigerung von über 130% Prozent alarmierend. Dr. med. Alexander P. Hilpert sieht diesen Trend mehr als kritisch: „Diese Entwicklung ist für uns Fachärzte der DGÄPC besorgniserregend.

Die Perfektion, die von Filtern und spezieller Software auf den sozialen Medien suggeriert wird, ist häufig realitätsfern. Filter strecken die Silhouette, idealisieren Proportionen, befreien die Haut von Makeln, vergrößern Augen und Lippen – teilweise auf eine groteske Art und Weise.

Eine Kennzeichnungspflicht, wie bereits in Norwegen und Frankreich, von kommerziell genutzten und durch Software optimierten Bildern, wäre ein wichtiger Schritt. So wird erkennbar: Dieser Körper oder dieses Gesicht ist digital bearbeitet! Ziel sollte sein, jungen Menschen den Druck zu nehmen, einer vermeintlichen Perfektion nachzueifern.“

Immerhin machen sich 40,4 % der jüngeren Patienten auf den Weg zu einem langjährig ausgebildeten und qualifizierten Facharzt bzw. Fachärztin.

Mehr als ein Drittel der Befragten gab an, dass Promis und Influencer, ihnen das Gefühl vermitteln, der Gang zum „Beautydoc“ sei ganz normal und mehr als 50 % begrüßen dabei, dass diese öffentlich zu ihren Eingriffen stehen. Während der gestrigen stern TV Sendung sprachen sich innerhalb der Zuschauer-Umfrage insgesamt 74% für eine Kennzeichnungspflicht von bearbeitetem Bildmaterial aus.

Quelle / Fotos: dgaepc.de